Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag

ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Die reservierten Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft zeit vereinbar wurde, behält der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00Uhr anderweitig zu vergeben. Bei Abreise nach 12.00 Uhr wird eine weitere Übernachtung berechnet. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich von gleichwertigem Ersatz, im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betrieblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen. In der Regel 20 % des Übernachtungspreises. Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

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